STUDIUM

Allgemeine Informationen

Neben dem universitären Studium ist der Kontakt zur Landeskirche ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung zur Pfarrperson. Als neue Referentin für Aus- und Fortbildung ist Frau KR Astrid Reglitz Ansprechpartner für die Studierenden.

Über seinen Schreibtisch wandern die Anmeldungen für die Landesliste und alle Praktikumsunterlagen. Wichtiger Bestandteil seiner Arbeit ist die Beratung rund ums Vikariat und die Organisation der Theologiestudierendentagungen.

In regelmäßigen Abständen versendet das Landeskirchenamt wichtige Informationen an die Studierenden (zusätzlich zu unserem eigenen Konvents-Newsletter). Wer den Rundbrief gern per E-Mail erhalten möchte kann seine E-Mailadresse an Astrid Reglitz senden.


Landesliste

Wer nach seinem Theologiestudium in der sächsischen Landeskirche Pfarrer werden möchte, sollte auf der Landesliste der sächsischen Theologiestudierenden eingetragen sein. Sie verschafft dem Landeskirchenamt einen Überblick über kommende Bewerber und ermöglicht somit eine vorausschauende Planung.

Aufnahmeantrag für die Landesliste

Es wird außerdem um Beachtung der Richtlinien für die Aufnahme in die Landesliste gebeten:

Richtlinie für die die Landesliste


Förderungsmöglichkeiten während des Studiums

Alle in der sächsischen Landesliste verzeichneten Studierenden haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung in folgenden Fällen:

  • Tagungen:
    Wer auf der Landesliste steht, kann für die Teilnahme an wissenschaftlichen oder geistlichen Tagungen einen Zuschuss erhalten: 15 € pro Tag, max. 100 € pro Tagung (einmal je Semester, keine Fahrtkosten).
    Für die Förderung werden benötigt (vor der Tagung):
    · ein formloses Anschreiben (bitte mit Unterschrift, ggf. als PDF) mit
    · näheren Angaben zur Tagung (Veranstalter, Zeitraum, Programm) und
    · Angabe Ihrer Kontoverbindung
    (Sie erhalten per E-Mail einen Zwischenbescheid, ob die Tagung förderfähig ist.)
    Nach der Veranstaltung senden Sie uns einen kurzen Bericht (eine Seite). Wenn alles bei uns vorliegt, können wir den Betrag überweisen.
  • Exkursionen:
    Die Landeskirche unterstützt die Teilnahme an Exkursionen mit bis zu 300 € (bis zu dreimal im Studium). Wer das in Anspruch nehmen will, beantragt das vor der Exkursion beim Landeskirchenamt.
    Nach der Rückkehr ist ein kurzer Bericht sowie die Aufstellung der Kosten, die im Zusammenhang der Exkurs entstanden sind, dem Landeskirchenamt zuzuschicken. (Da das Landeskirchenamt Ihnen grundsätzlich vertraut, werden keine einzelnen Nachweise benötigt. Das Ganze geht auch per E-Mail. Und natürlich muss die Bankverbindung angegeben werden, wenn sie im Landeskirchenamt noch nicht vorhanden ist.
  • Weiterhin ist die finanzielle Unterstützung durch regelmäßiges Büchergeld vorgesehen.
    Beim Studienortwechsel sowie bei familiären Anlässen (Trauung, Taufe eines Kindes) ist eine Förderung ebenfalls möglich. Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich.

Kontakt


Geistliche Begleitangebote während des Studiums