PRAKTIKA

Während des Studiums sind ein vierwöchiges Diakonie-/Spezialpraktikum und ein sechswöchiges Gemeindepraktikum durchzuführen. Es empfiehlt sich, beide Praktika mit dem Landeskirchlichen Prüfungsamt vorzubesprechen, damit es keine Probleme hinsichtlich ihrer Anerkennung gibt.

Gemeindepraktikum

  • Anmeldeformular Gemeindepraktikum
  • Informationen zur Durchführung eines Gemeindepraktikums
  • Wir ergänzen folgende Hinweise für die Organisation des Gemeindepraktikums:
    •  Ein Gemeindepraktikum in den Sommersemesterferien sollte realistischer Weise immer mit Blick auf die sächsischen Schulferien bzw. den Beginn des neuen Schuljahres geplant werden. Weil während der schulischen Sommerferien das Gemeindeleben auf Sparflamme läuft, kann ein Gemeindepraktikum daher praktisch frühestens in der Woche vor dem Ende der Sommerferien beginnen.
    • Bei einem Gemeindepraktikum in den Wintersemesterferien ist zu berücksichtigen, dass mittlerweile die meisten Mentor*innen in den sächsischen Winterschulferien eine Woche Urlaub nehmen. Da geteilte (durch Urlaub unterbrochene) Gemeindepraktika nur im begründeten Ausnahmefall möglich sind, kann ein Praktikumsplatz i.d.R. erst ab dem Ende der Winterschulferien vermittelt werden. Die ist bei der Semesterplanung zu berücksichtigen.

Diakonie- und Spezialpraktikum